Es ist gerade bei rückkehrenden, gefährdeten oder auch konfliktbehafteten Arten besonders wichtig einen Einblick in deren Bestandesentwicklung und Verhalten zu haben. Bei gefährdeten Wildtierarten sind die Länder verpflichtet einen regelmäßigen Report abzugeben. Hierzu dient ein gutes Monitoring.
Meldungen zu Beobachtungen und möglichen Rissen erfolgen über das Landesamt für Umwelt. Meldevorgehen
Mit Handlungsanweisungen wird versucht den Umgang mit den rückkehrenden Wildtierarten zu regeln. Jedes Bundesland arbeitet dazu sein eigenes Vorgehen aus.
Ein Managementplan soll den Umgang mit der jeweiligen Tierart strukturieren.
Folgende Managementpläne können Sie hier als PDF herunterladen:
Beobachten kann man Wildtiere beispielsweise durch Wildtierkameras und so wichtige Daten zu ihrem Verhalten und Aufenthaltsplätzen gewinnen. Es lassen sich damit auch Rückschlüsse auf Reviergrößen oder Wanderstrecken ziehen. Risse, Losung (Kot) oder Haare können DNA enthalten. Mit guten genetischen Proben können Tierart, Herkunft, Geschlecht und sogar das Individuum, sofern Vergleichsproben vorliegen, festgestellt werden.
Nach verschiedenen Kategorien werden diese Hinweise eingeordnet und gewertet.
Nach sogenannten SCALP Kriterien, ursprünglich zum Monitoring für Luchse entwickelt ( "Status and Conservation of the Alpine Lynx Population"), werden die Daten eingruppiert:
C1 besagt einen zweifelsfreien, eindeutigen Nachweis, C2 einen durch Fachleute bestätigten Hinweis, C3 einen unbestätigten Hinweis.
Luchse in Bayern werden über das Projekt 3 Lynx und das Luchs-Monitoring im Nationalpark Bayerischer Wald dokumentiert.
Für Wölfe gibt es in Bayern kein aktives Monitoring.
Ein Monitoring-Jahr orientiert sich am Jahreslauf der beobachteten Wildtiere. Es geht von Mai des Vorjahres (ab hier werden bspw. die Wolfs- Welpen geboren) bis Ende April des Folgejahres.