Präzedenzfall für künftigen Umgang mit illegalen Tötungen geschützter Wildtiere: Urteil mit Geldstrafe für 54-jährigen Jäger wegen Besitz einer illegalen Waffe (Nachtsicht-Zielgerät) und dem vorsätzlichen Nachstellen einer streng geschützten Tierart. Am Amtsgericht Cham fand am 12.09.2019 der langerwartete Prozess gegen den Angeklagten statt und für schuldig befunden. Ein Geständnis blieb aus und die Beweislage war leider auch dünn. Somit wurde er lediglich zu einer Geldstrafe über 3.000 € verurteilt plus Verfahrenskosten unbekannter Höhe. Weiterhin musste er alle Waffen abgeben, sowie seinen Jagdschein und Waffenbesitzkarte.